Neue Pflichten für Unternehmer und EU-weite Produktrückholung
Mit dem am 1. April 2005 in Kraft getretenen Produktsicherheitsgesetz 2004 (PSG) wurde die EG-Produktsicherheitsrichtlinie 2001 nun auch in Österreich umgesetzt. Es enthält erweiterte Mel-depflichten für Hersteller, Importeure und Händler gefährlicher Produkte, und es ermöglicht erst-mals auch rasche EU-weite Produktrückholaktionen. Diese gehen zuletzt vermehrt von Unternehmern selbst aus.
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