Rückrufaktionen: Komm zurück!

(erschienen in Die Presse, 16.04.2014)
Jedes Unternehmen muss sofort handeln, wenn von einem seiner Produkte eine Gefahr ausgeht. Nach dem Produktsicherheitsgesetz 2004 (PSG 2004) sind all jene, die ein Produkt in Verkehr bringen, also nicht nur der Hersteller, sondern auch Importeure und Händler, zu Korrekturmaßnahmen verpflichtet, sobald von einem Produkt Gefahren ausgehen. So eine Maßnahme muss nicht gleich eine Rückholaktion sein. „Sie ist nur dann erforderlich, wenn die Gefahr nicht mit anderen Mitteln abgewendet werden kann“, sagt Rechtsanwalt Andreas Eustacchio. 
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